Es ist eines der Oktoberfest-Gesetze: Auf der Wiesn gibt es nur sechs Münchner Biere. Auf LTO erschien kürzlich ein Bericht über das sog. "Oktoberfest-Kartell". Jetzt will eine kleine Brauerei aus Giesing die Verhältnisse ändern.
Ein Adeliger und ein Wahlmünchener haben dasselbe Problem: Beide wollen ihr Bier auf dem Oktoberfest ausschenken, dürfen aber nicht. Dabei ist das ein Kartellrechtsverstoß, meinen Marcus Thallinger und Fabian Vetter.
Das Reinheitsgebot ist nicht das einzige Institut des deutschen Bierrechts, in dem die juristische Wissenschaft manchmal schwer von Folklore zu unterscheiden ist. Beispielsweise strapazierte der sogenannte Haustrunk ihre Auslegungskünste.
Klimaneutralität und Regionalität kommen bei Verbrauchern gut an. Die Biermarke "Wunderbraeu" habe aber Eindrücke erweckt, die so nicht zutreffen, so das Gericht. Muss das Unternehmen seine Flaschenetiketten nun überarbeiten?
Die Bierothek holt sich einen Partner an die Seite. Die Brauereigruppe Cramer investiert in den Bierfachhändler. Bird & Bird und Luther beraten zur Transaktion.
Weil die Aussage nicht auf den gesamten Herstellungszyklus zutrifft, darf die Brau Union Österreich ihren Brauprozess nicht als CO2-neutral bewerben. Geklagt hatte eine Verbraucherschutzorganisation.
Seit rund fünf Jahren läuft der Prozess um eine Kartellstrafe gegen Carlsberg. Im dritten Anlauf hat das OLG Düsseldorf nun entschieden: Die Brauerei muss eine Geldbuße von 50 Millionen Euro bezahlen.
Der Bier-Sommelier Pascal Bircher und das Unternehmen Winterhuder Bier beteiligen sich an der Kehrwieder Kreativbrauerei. Möhrle Happ Luther berät zur Transaktion.