Die Mindestkörpergröße für den Polizeidienst ist ein umstrittenes Thema. Ob diese nun rechtmäßig ist, bewerten die OVG höchst unterschiedlich. So entschied nun das in Sachsen-Anhalt, dass die dortige Vorgabe rechtmäßig sei.
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Das OVG NRW hat im Streit um die Mindestkörpergröße als Einstellungskriterium für Polizisten entschieden. Es fordert ein Gesetz, das die unterschiedlichen Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen bestimmt. Zu Recht, meint Sarah Nußbaum.
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Welche Informationen über Bewerber dürfen beim Recruiting eingeholt und genutzt werden? Weniger als in der Praxis üblich, meint Daniel Hund. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Reputationsschäden für das Unternehmen.
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Das Land NRW hat Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf eingelegt, dass ein großflächiges Tattoo kein Ausschlussgrund für den Polizeidienst ist. Nun wird das OVG in Münster entscheiden müssen.
Ein großes Löwenkopf-Tattoo ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund für den Polizeidienst, so das VG Düsseldorf. Man müsse das zwar nicht schön finden, vertrauen dürften die Bürger einem solchen Beamten aber durchaus.
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Eine Polizei-Bewerberin, die für den Dienst eigentlich 1,5 cm zu klein ist, kann nun doch eingestellt werden. Mit ihrer Klage gegen die Größenanforderungen hatte sie vor dem VG Düsseldorf Erfolg.
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Uneinigkeit zwischen Berlin und NRW: Anders als das VG Aachen hält das VG Berlin die Körpergröße für ein zulässiges Einstellungskriterium. Kleinere sollten nicht als bevorzugtes Ziel von Widerstandshandlungen wahrgenommen werden.
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Referendariat absolviert, das zweite Staatsexamen in der Tasche – jetzt müssen sich Assessoren auf dem Arbeitsmarkt behaupten. Wie können sich frischgebackene Volljuristen erfolgreich bei Kanzleien bewerben? Von Sabine Olschner. Artikel lesen
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