Eine Fahrerlaubnisbehörde darf das Ergebnis einer Blutprobe auch dann berücksichtigen, wenn diese ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des VGH Baden-Württemberg hervor.
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Der Fall Magnus Gäfgen erregte die Gemüter. Die Drohung der Polizeibeamten mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Ermittlung des Fundortes des Opfers führte zu grundsätzlichen Diskussionen über unzulässige Vernehmungsmethoden und deren Folgen....
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