Von Homeoffice bis Kurzarbeit: Betriebsräte müssen derzeit viel mitbestimmen. Rechtssicher waren ihre virtuellen Treffen aber nicht. Das will die Bundesregierung nun ändern. Michael Fuhlrott und Katharina Fischer erklären die Details.
Kurzarbeit, Kündigungen, Homeoffice: Maßnahmen wie diese bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Doch virtuelle Abstimmungen sieht das Gesetz nicht vor. Der Arbeitsminister regelt das Problem über eine Erklärung.
Die für April geplante Betriebsratswahl beim Getränkelieferanten Flaschenpost findet wie geplant statt. Auch eine zu kurze Einladungsfrist für die Besetzung des Wahlvorstandes mache dessen Bestellung nicht unwirksam, so das LAG.
Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Betriebsräte zwar digital kommunizieren, sind aber nur beim Treffen vor Ort beschlussfähig. Bundesminister Hubertus Heil fordert, das möglichst kurzfristig zu ändern.
Viele Unternehmen twittern. Dabei besteht aber die Gefahr, gleichzeitig die eigenen Arbeitnehmer zu überwachen. Ob deswegen der Betriebsrat der Twitter-Nutzung zustimmen muss, hätte das BAG klären können, wie Michael Fuhlrott zeigt.
Im Rahmen des VW Abgasskandals kam es zu diversen Entlassungen von Angestellten, die darin involviert gewesen sein sollen. Die Kündigung eines Leiters der Dieselmotorenentwicklung erwies sich jedoch laut ArbG Braunschweig als unwirksam.
Die gesetzlich verfasste betriebliche Mitbestimmung wird heute 100 Jahre alt. Sie hat turbulente Zeiten durch- und überlebt. Hans Hanau sieht die Betriebsverfassung heute wieder vor große Herausforderungen gestellt.
Freigestellte Personalratsmitglieder bekommen die gleiche Vergütung wie ihre Kollegen. Aber es gibt keine Zulagen für besondere Leistungen, sagt das BVerwG – und weicht damit von der Linie des BAG zu Betriebsräten ab.