Obwohl Booking.com vorsorglich auf die sog. "enge" Bestpreisklausel seit längerem verzichtet, ist die Marktstellung der Hotelplattform gewachsen. Das zeige, dass die Klausel unnötig ist und die Hotels nur einschränkt, findet der BGH.
Hotelbuchungsportale dürfen Hotels nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite günstiger anzubieten als auf dem Portal. Das BKartA will Rechtsmittel prüfen.
Ein Vergleich kann sich lohnen: Nicht immer ist die Reservierung über ein Hotelbuchungsportal die günstigste Variante. Hoteliers buhlen mit Rabatten um Kunden - doch noch sind nicht alle rechtlichen Fragen geklärt.
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Hoteliers mit einer Kooperation mit Booking.com dürfen ihre Zimmer auf ihren eigenen Seiten nicht günstiger anbieten als auf dem Portal. Auch diese "enge" Bestpreisklausel hat das Bundeskartellamt nun untersagt.
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Die Richter des OLG haben die Ansicht des Bundeskartellamts bestätigt, dass sogenannte Bestpreisklauseln nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Das Portal HRS hatte sich dadurch zusichern lassen, dass es stets die günstigsten Zimmer der…
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Nach Ansicht des Bundeskartellamtes behindert das Hotelbuchungsportal HRS mit seiner Bestpreisklausel den freien Preiswettbewerb. Die Behörde hat daher die Verwendung der Klausel untersagt. Verfahren gegen weitere Buchungsportale mit ähnlichen…
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HRS und Amazon verpflichten Hoteliers oder Händler dazu, auf ihrer Internet-Plattform die besten Konditionen anzubieten. Das Bundeskartellamt sieht solche Bestpreisklauseln zunehmend kritisch und mahnte HRS Ende Juli erneut ab. Dabei können…
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