Die Große Koalition änderte vor der Bundestagswahl 2021 das Wahlrecht, um ein weiteres Anwachsen des Parlaments zu verhindern. Diese Reform ist verfassungskonform, entschied am Mittwoch das BVerfG. Doch die Entscheidung war knapp.
Muss jeder Wähler die Vorschriften des Wahlrechts verstehen? Das BVerfG urteilt über die "kleine" Wahlrechtsreform der GroKo. Das BVerfG könnte Grundsätze aufstellen, die auch die "große" Ampel-Reform betreffen.
Der Bund hätte im Sommer 2020 eine parlamentsgesetzliche Grundlage für coronabedingte Gastronomieschließungen erlassen können, meint das OVG. Weil er das nicht tat, sei der Lockdown zumindest im November 2020 unwirksam gewesen.
Weil die entsprechende Regelung zu unbestimmt sei, hat das OVG die in Bremen geltende Maskenpflicht an Grundschulen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Testpflicht habe jedoch Bestand.
Nachdem die AfD-Fraktion in Thüringen einen umfassenden Normenkontrollantrag bezüglich der Corona-Verordnungen im Sommer gestellt hatte, sprach der thüringische VerfGH nun ein Urteil und gab der AfD aus formellen Gründen teilweise Recht.
Die Wahlrechtsreform sei unter anderem zu unbestimmt und erreiche keine Verkleinerung des Bundestags - eines der wichtigsten Ziele der Neuerung. Die Opposition im Bundestag zieht deshalb nach Karlsruhe.
Für die Bewohner in Corona-Hotspots sei es nicht eindeutig, wo und wie weit der Bewegungsradius von 15 km gilt. Daher kippen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Regelung und bestätigen dabei gleichzeitig die FFP2-Maskenpflicht.
Während das VG Wiesbaden die Unbestimmtheit der Beschränkung des Bewegungsradius' auf 15 km bemängelt, lassen die Gießener Kollegen die Beschränkung wegen des Infektionsgeschehens durchgehen.