So oder so ähnlich wusste das schon Peter Maffay. In diesem Sinne: Was wissen Sie noch zu einem der Grundrechte, das so mit der Zeit geht wie kaum ein anderes? Testen Sie sich im aktuellen LTO-Rechtsquiz.
Die neuen Anti-Corona-Maßnahmen beschäftigen auch die Gerichte im Freistaat. Nun hat der Verfassungsgerichtshof das Vorgehen der Staatsregierung stützt. Dass das Infektionsschutzgesetz des Bundes derzeit überarbeitet werde, schade nicht.
In NRW und Sachsen bleiben Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios weiter geschlossen. Anders als Friseursalons dienen sie nämlich nicht der Grundversorgung der Bevölkerung, so die OVG in Münster und Bautzen.
Die Notwendigkeit von Kontaktreduzierungen und mögliche Engpässe in Krankenhäusern sind für Gerichte in NRW und Berlin Grund genug, um die Gastronomie im November geschlossen zu halten.
Kosmetikstudios, Friseure und Massagesalons dürfen wieder öffnen, Prostitution soll hingegen verboten bleiben? Das geht so nicht, befand das OVG Saarland im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Weil in auch in Schulen ein Mindestabstand eingehalten werde muss, findet Präsenzunterricht nur eingeschränkt statt. Das gefiel einer Familie aus Bayern so gar nicht, auch die Eltern fühlten sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt.
Arbeitsschutz, Ausbeutung und Corona: Die Fleischindustrie sorgte in den vergangenen Wochen immer wieder für Schlagzeilen. Ein Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass ein Werkvertragsverbot für Schlachthöfe verfassungskonform wäre.
Corona trifft die Reisebranche schwer. Zwei Unternehmer zogen nun gegen die offiziellen Warnungen des Auswärtigen Amtes vor Gericht. Erfolg hatten sie jedoch nicht.