In Berliner Clubs darf vorerst nicht mehr getanzt werden. Das VG Berlin wies mehrere Eilanträge von Clubbetreibern gegen das Tanzverbot ab. Es stünden derzeit keine milderen Mittel zur Verfügung, so das Gericht.
Die Diskussion über eine "mittelbare Impfpflicht" leidet an einer falschen Fragestellung. Zu fragen ist, welche Eingriffe sind zulässig, wenn keine rechtliche Gefahr vorliegt? Ein Stadionbesuch erleichtert die Rechtsfindung, meint Thorsten Kingreen.
In Bayern durften reine Schankwirtschaften wie Bars oder Kneipen bisher nicht im Innenbereich bewirten - Speisewirtschaften allerdings schon. Das ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, hat der BayVGH jetzt entschieden.
Diskriminierende Inhalte, Anstößiges und Falschnachrichten bekämpft Facebook mit Löschungen und Sperren. Was erlaubt ist und was nicht, legt das Netzwerk selbst fest. Der BGH wird bald klären, ob das rechtens ist.
Er macht nicht so viel her wie Rettungsschwimmer, die mit stählernem Körper über kalifornische Strände wachen, doch wer hat es mehr verdient, aus dem Dunkel der Schwimmhallen geholt zu werden, als der deutsche Bademeister?
So oder so ähnlich wusste das schon Peter Maffay. In diesem Sinne: Was wissen Sie noch zu einem der Grundrechte, das so mit der Zeit geht wie kaum ein anderes? Testen Sie sich im aktuellen LTO-Rechtsquiz.
Die neuen Anti-Corona-Maßnahmen beschäftigen auch die Gerichte im Freistaat. Nun hat der Verfassungsgerichtshof das Vorgehen der Staatsregierung stützt. Dass das Infektionsschutzgesetz des Bundes derzeit überarbeitet werde, schade nicht.
In NRW und Sachsen bleiben Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios weiter geschlossen. Anders als Friseursalons dienen sie nämlich nicht der Grundversorgung der Bevölkerung, so die OVG in Münster und Bautzen.