Das BVerfG hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungsgemäß erklärt. Der Beschluss ist zwar nachvollziehbar und plausibel begründet, doch wäre mehr Differenzierung wünschenswert, meint LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern einen Windpark betreiben will, muss die Anwohner finanziell beteiligen. Laut BVerfG ist das ein schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit, der aber wegen des Gemeinwohlziels Klimaschutz gerechtfertigt ist.
Die Kritik im Profisport am Beschluss des Bundes und der Länder, an den Corona-Maßnahmen und an den Zuschauer-Beschränkungen festzuhalten, ist vor allem im Fußball laut. Zwei NRW-Vereine haben sich nun für gerichtliche Schritte entschieden.
In Berliner Clubs darf vorerst nicht mehr getanzt werden. Das VG Berlin wies mehrere Eilanträge von Clubbetreibern gegen das Tanzverbot ab. Es stünden derzeit keine milderen Mittel zur Verfügung, so das Gericht.
Die Diskussion über eine "mittelbare Impfpflicht" leidet an einer falschen Fragestellung. Zu fragen ist, welche Eingriffe sind zulässig, wenn keine rechtliche Gefahr vorliegt? Ein Stadionbesuch erleichtert die Rechtsfindung, meint Thorsten Kingreen.
In Bayern durften reine Schankwirtschaften wie Bars oder Kneipen bisher nicht im Innenbereich bewirten - Speisewirtschaften allerdings schon. Das ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, hat der BayVGH jetzt entschieden.
Diskriminierende Inhalte, Anstößiges und Falschnachrichten bekämpft Facebook mit Löschungen und Sperren. Was erlaubt ist und was nicht, legt das Netzwerk selbst fest. Der BGH wird bald klären, ob das rechtens ist.
Er macht nicht so viel her wie Rettungsschwimmer, die mit stählernem Körper über kalifornische Strände wachen, doch wer hat es mehr verdient, aus dem Dunkel der Schwimmhallen geholt zu werden, als der deutsche Bademeister?