Überforderung galt lange als die entscheidende Ursache bei Burnout. Inzwischen ist jedoch bekannt: Sind die Mitarbeitenden am richtigen Platz und stimmen die Rahmenbedingungen, ist dies die beste Vorbeugemaßnahme gegen das Ausbrennen.
Das BMAS hat die auslaufende Rechtsverordnung für den Arbeitsschutz in Zeiten von Corona bis Ende April verlängert, um das Infektionsgeschehen weiter im Griff zu halten. Das heißt u. a.: Möglichst viel Homeoffice machen.
Erfolgshonorar mal ja, mal nein. Und Rechtsdienstleistungen? Am besten gar nicht notwendig. Volker Römermann kritisiert die Stellungnahme des Bundesrats zum Legal-Tech-Gesetzentwurf scharf: Außer Verwirrung komme dabei sonst nichts herum.
Grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit gegen unionsrechtlich garantierte unternehmerische Betätigungsfreiheit: Michael Fuhlrott zeigt, wie viel Sprengkraft in den aktuellen Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts liegt.
Weil er nicht die vorgesehene Wartezeit aufweisen konnte, kassierte der einzige Bewerber auf eine Notarstelle eine Absage. Vor dem BGH blieb er nun erfolglos - auch wenn seine Kanzlei nach eigenen Angaben über "beste Aussattung" verfügt.
Das BMJV will es Vorstandsmitgliedern erleichtern, ihr Amt aus familiären Gründen vorübergehend niederzulegen – ohne Haftungsrisiken einzugehen. Einen Rechtsanspruch auf die Auszeit soll es aber nicht geben.
Netzwerke für Anwälte gibt es für fast jeden Kanzleizuschnitt. Doch nicht für jeden Anwalt klingt Networking nach einem lohnenden Zeitvertreib. Dabei kann es sehr lukrativ sein, auf die Kraft der Vielen zu setzen.
Er ist wahrscheinlich der einzige BGH-Richter, der diesen Job aufgab, um sich neuen Herausforderungen zu widmen: Stefan Leupertz macht jetzt Baukonfliktmanagement. Marc Ohrendorf sprach mit ihm über seinen Werdegang.