Die sozialen Medien sind zum Tatort für Beleidigungen und Bedrohungen geworden. Strafrechtlerin Elisa Hoven hat erforscht, wie sich digitaler Hass auf den Facebook-Kommentarseiten großer Zeitungen in den letzten Jahren entwickelt hat.
Nachdem der Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann den Grünen-Politiker Volker Beck verbal attackiert hatte, zog dieser vor das Landgericht Berlin. Das Urteil ist gefallen, Hildmann darf seine Aussagen nicht wiederholen.
Am Mittelfinger, lateinisch "digitus tertius", besteht rechtliches Interesse – anders als man vielleicht erwartet, ist es aber nicht überwiegend strafrechtlicher Natur.
Ein Polizist zog mit derben Formulierungen bevorzugt über Grünen-Politiker her. Nur bei einer Äußerung über Claudia Roth liegt laut AG dabei aber auch eine Beleidigung vor.
Weil dem Angeklagten in einem Strafprozess das Urteil nicht gepasst hat, hat er den Amtsrichter als "Volksverräter" bezeichnet. Dafür wurde eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro gegen ihn verhängt.
Die Bezeichnung als "Schwuchtel" ist grundsätzlich eine strafbare Beleidigung, "Pussy" dagegen nicht unbedingt, so das AG Frankfurt am Main. Vermeintliche Frankfurter Umgangsformen konnte das Gericht aber nicht erkennen.
Das Bundeskabinett hat die Einführung neuer Straftatbestände der Anleitung zum Kindesmissbrauch sowie der verhetzenden Beleidigung gebilligt. Außerdem ging es um das umstrittene Klimaschutzgesetz.
Sexueller Kindesmissbrauch tritt nicht nur häufiger auf, es werden auch immer mehr Anleitungen dazu gefunden. Deren Besitz und Verbreitung soll nun unter Strafe gestellt werden. Interessenvertreter begrüßen den Entwurf des BMJV.