An der Stadtkirche Wittenberg ist eine "Judensau"-Plastik aus dem 13. Jahrhundert zu sehen. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob sie zu entfernen ist. Christian Rath war bei der Verhandlung in Karlsruhe.
Ein YouTuber wehrte sich dagegen, "schwul" und "Bastard" genannt zu werden. Doch nur "Bastard" sei beleidigend, meinte das LG Köln. Dem widersprach das OLG nun deutlich. Auch "schwul" könne diskriminierend sein.
Nachdem ein Mann einen Amtsrichter als "menschlichen Abschaum" bezeichnet hatte, hat das Bayrische Oberste Landesgericht in der Sprungrevision bestätigt: Auch die Meinungsfreiheit gegenüber Richtern hat ihre Grenzen.
Wer Homosexuelle als "a-sexuelle Erotikvereinigungen" abwertet und im Zusammenhang mit ihrem Adoptionsrecht von einem möglichen "Horror-Kinderschänder-Szenario" spricht, macht sich nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht strafbar.
Klaus Günter Annen, der Betreiber von babycaust.de, wurde wegen Volksverhetzung angezeigt. An diesem Dienstag muss er vor Gericht, aber nur wegen Beleidigung. Doch die Diskussion um die Holocaust-Verharmlosung geht weiter.
Ist das Schmähgedicht zulässige Satire oder bloße Schmähung? Daran scheiden sich die Geister. Dass aber das BVerfG den Fall erst als bedeutsam einstuft und dann ohne Begründung nicht annimmt, ist enttäuschend, meint Felix W. Zimmermann.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Böhmermann nicht angenommen. Das überrascht, da das Gericht zuvor Stellungnahmen von Organisationen einholte. Gab es Uneinigkeit unter den Richtern?
Bis 1969 war Ehebruch, der zur Scheidung der Ehe führte, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bedroht. Hilfsweise kam eine Bestrafung wegen Beleidigung des Ehegatten in Betracht. Die legislativen Aufräumarbeiten blieben unvollständig.