In einem Video inszeniert eine Gruppe die gewaltsame Entführung von Robert Habeck und wirbt mit diesem für ein "Straßentheaterstück". Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Arne Klaas stellt die möglichen Straftatbestände vor.
An der Strafverfolgung wegen eines Tweets, der Andy Grote als "1 Pimmel" bezeichnet, besteht kein öffentliches Interesse - an den Folgen der Aktion hingegen schon. Bis heute sind Sticker und Plakate über die Hamburger Innenstadt verteilt.
Der BGH hat bereits entschieden, dass die umstrittene Wittenberger "Judensau" bleiben darf. Nun kommt der Fall nach vor das BVerfG, der vorm BGH unterlegene Mann hat Verfassungsbeschwerde erhoben.
Wie soll mit der judenfeindlichen Schmähplastik aus dem Mittelalter an der Wittenberger Stadtkirche verfahren werden? Nach dem Urteil des BGH gibt es nun eine Empfehlung von Experten an die Gemeinde.
Vor Gericht gewonnen, aber doch unzufrieden: Weil ein Mann mit der Kostenentscheidung des Gerichts nicht einverstanden war, ging er gegen den Richter vor - mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Verbalattacke. Die ging für ihn nun nach hinten los.
Das Recht will Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen und religiöse Gruppen schützen. Rechtsanwalt Dr. René Rosenau geht der Frage nach, wann "schwul", "Jude" oder "behindert" dennoch eine Beleidigung sein kann.
"Scheiße" werde umgangssprachlich häufig eher "salopp" verwendet und sei keine Schmähkritik. Das hat das LG Hamburg zu einem Tweet des Comedians Thomas Spitzer über den Künstler Luke Mockridge entschieden.
Der Streit um eine unsachgemäß entsorgte Baby-Windel auf Düsseldorfs Prachtmeile, der Königsallee, ist nun vollends eskaliert und vor Gericht gelandet. Der Vater des Kindes hat nun einen Strafbefehl kassiert.