Ein unverschlossenes Tor war der Beginn eines Streits, der sich in die sozialen Netzwerke verlagerte und dort eskalierte. Ob ein Pachtvertrag deswegen fristlos gekündigt werden darf, hatte das LG Frankenthal (Pfalz) zu entscheiden.
Ist eine kleine WhatsApp-Gruppe ein geschützter Raum, wo man Vorgesetzte ohne Konsequenzen beleidigen kann? In der Regel nein, entschied das BAG. Wenn die Pöbeleien öffentlich werden, droht die Kündigung.
Ein Fahrgast wird von Fahrscheinkontrolleuren der Berliner Verkehrsbetriebe rassistisch beleidigt. Das zuständige Amtsgericht spricht ihm eine Entschädigung zu – aber nicht nach dem umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetz.
Unsäglich, verharmlosend, kein Beitrag zur Meinungsbildung: Das Oberlandesgericht Hamm findet klare Worte. Ein Polizist aus Hamburg muss sich ein Posting bei Facebook mit SS-Vergleich nicht gefallen lassen.
Die Stadtkirche Wittenberg hat das Informationsschild zu dem umstrittenen "Judensau"-Relief angepasst. Es wurde um den Hinweis ergänzt, dass man sich von "Antisemitismus und Judenhass" distanziere.
Das Bundesamt für Justiz hat ein Bußgeldverfahren gegen Twitter wegen wiederholter Versäumnisse im Beschwerdemanagement eingeleitet. Zahlreiche ehrverletzende Meinungsäußerungen seien nicht gelöscht worden.
Ein rechter Politiker beschimpfte Journalisten mit den Worten "Judenpresse, Judenpack". Die StA Braunschweig stellte das Verfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung aber ein. Journalisten seien keine klar abgrenzbare Personengruppe.
FC Bayern-Trainer Julian Nagelsmann kommt nach seinem verbalen Ausraster nach der Niederlage gegen Borussia Mönchengladbach gegen Referee Walz mit einem blauen Auge davon. Gegen Union Berlin steht der Bayern-Trainer an der Seitenlinie.