Der Kettensägen-Prozess gegen Jens Lehmann ist vor dem AG Starnberg zu Ende gegangen. Staatsanwaltschaft und Gericht fanden deutliche Worte für den ehemaligen Nationaltorwart, den das Spektakel nun fast eine halbe Millionen Euro kostet.
SPD-Politikerin Sawsan Chebli hatte eine Sendung von Dieter Nuhr scharf kritisiert. Was ein Facebook-Nutzer daraufhin nicht minder scharf über Chebli schrieb, ist aber nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das OLG Stuttgart.
Eine Frau, die behauptete, ein Bundestagsabgeordneter nutze sein Amt aus, während seine Frau in illegalen Kinderhandel verstrickt sei, muss ins Gefängnis. Das OLG Karlsruhe bestätigte eine entsprechende Entscheidung des LG.
Noch 1953 fand es der BGH ganz normal, dass die sexuelle Beziehung der Tochter eine Beleidigung des Vaters sein konnte – forderte im konkreten Fall aber eine genauere Prüfung der Umstände.
Ein unverschlossenes Tor war der Beginn eines Streits, der sich in die sozialen Netzwerke verlagerte und dort eskalierte. Ob ein Pachtvertrag deswegen fristlos gekündigt werden darf, hatte das LG Frankenthal (Pfalz) zu entscheiden.
Ist eine kleine WhatsApp-Gruppe ein geschützter Raum, wo man Vorgesetzte ohne Konsequenzen beleidigen kann? In der Regel nein, entschied das BAG. Wenn die Pöbeleien öffentlich werden, droht die Kündigung.
Ein Fahrgast wird von Fahrscheinkontrolleuren der Berliner Verkehrsbetriebe rassistisch beleidigt. Das zuständige Amtsgericht spricht ihm eine Entschädigung zu – aber nicht nach dem umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetz.
Unsäglich, verharmlosend, kein Beitrag zur Meinungsbildung: Das Oberlandesgericht Hamm findet klare Worte. Ein Polizist aus Hamburg muss sich ein Posting bei Facebook mit SS-Vergleich nicht gefallen lassen.