Der Karlsruher David Schneider-Addae-Mensah habe in einem privaten Brief auf die Äußerung von Joachim Herrmann gekontert, der Roberto Blanco öffentlich als "wunderbaren Neger" bezeichnet hatte, entschied das AG Karlsruhe.
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Das Justizministerium hat den angekündigten Entwurf zur Abschaffung des § 103 StGB vorgelegt. Die Norm sei nicht mehr zeitgemäß, ausländische Staatsoberhäupter seien durch den regulären Beleidigungstatbestand ausreichend geschützt.
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Den Ehrverletzungsdelikten sind im StGB gleich mehrere Vorschriften gewidmet. Testen Sie dazu Ihr Wissen im LTO-Quiz über die Beleidigung & Co. Und ja, § 103 StGB sind natürlich auch ein paar Fragen gewidmet. Viel Spaß!
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"Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." So darf es der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger auch weiterhin mit aller Klarheit ausdrücken, seine Äußerung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
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Wer den Bundespräsidenten verunglimpft, macht sich weiterhin strafbar. Die Vorschrift des § 90 StGB soll - anders als die des § 103 StGB - nicht abgeschafft werden. Derweil wartet die Staatsanwaltschaft am ZDF-Standort Mainz auf Post.
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Man könnte meinen, dass schon alles gesagt und geschrieben ist zum Fall Böhmermann. Die Arbeit an juristischen Detailfragen hat aber erst begonnen, meint Henning Ernst Müller. Vor allem nach der StPO sind mehrere Varianten denkbar.
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Der Anfang der Ermittlungen in der Causa Böhmermann ist gleichzeitig das Ende des § 103 StGB. Dabei gab es Zeiten, in denen die Majestätsbeleidigung nicht nach festen Regelungen, sondern mehr oder weniger "freestyle" geahndet wurde.
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Die Bundesregierung will in der Affäre um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann auf jeden Fall eine Entscheidung treffen, wie Sprecher Seibert am Mittwoch mitteilte. Auch die Kanzlerin selbst äußerte sich.
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