Wer jemanden als "alten Mann" bezeichnet, macht sich nicht unbedingt strafbar. Wenn man das Opfer dabei aber zusammenschlägt und auf Bewährung ist, ändert diese Würdigung nichts an der Strafzumessung, entschied das OLG Hamm.
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Eine 97-Jährige sollte ihre Wohnung räumen, weil ihr Pfleger die Vermieterin wüst beschimpfte. Dabei darf über möglicherweise drohende Gesundheitsschäden aber nicht einfach hinweg gesehen werden, entschied der BGH.
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Das BAG ist ziemlich großzügig, was Meinungsäußerungen über den eigenen Arbeitgeber angeht. Bei Tatsachenbehauptungen ist jedoch Vorsicht geboten – und bei der Auswahl der Adressaten: Twittern über den aktuellen Chef ist eher unklug.
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Wer seinen Kollegen den Hitlergruß zeigt und diese als Nazi beleidigt, kann fristlos gekündigt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man Deutscher ist oder ausländische Wurzeln hat, entschied das ArbG Hamburg.
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Die StA Mainz hat das Verfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt. Kein Vorsatz, so die Begründung, Präsident Erdogan hat bereits Beschwerde eingelegt. Hat die Behörde es sich zu einfach gemacht? Ja, meint Alexander Ignor im Interview.
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Recep Tayyip Erdogan gibt sich noch nicht geschlagen: Seine Anwälte haben Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung um Böhmermann und dessen "Schmähgedicht" eingelegt. Nun ist die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz an der Reihe.
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Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Verfahren gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes eingestellt. Strafbare Handlungen ließen sich nicht mit Sicherheit nachweisen, so die Begründung.
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Mit einstweiliger Verfügung hat das LG weite Teile des Gedichts des Satirikers verboten. Im November steht die mündliche Verhandlung in der Hauptsache, Erdogans Unterlassungsklage, an. Das teilte das Gericht am Montag mit.
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