Weite Teile der "Schmähkritik" bleiben verboten. Stefan Engels und Verena Haisch erklären, warum das LG Hamburg anders entscheidet als die Staatsanwaltschaft und warum das Urteil Respekt verdient, auch wenn man es nicht teilen muss.
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Erneut strebte der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Horst-Werner N. ein Verfahren an. Diesmal ging es aber nicht um Verkehrssünder, sondern Kritiker, die der Frührentner wegen Beleidigung anzeigte - wie beinahe üblich erfolglos.
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Der Straftatbestand für die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten sei nicht mehr zeitgemäß und soll gestrichen werden. Das hat der Bundesrat auf den Weg gebracht. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.
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Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders ist der Beleidigung und Anstachelung zur Diskriminierung von Marokkanern schuldig gesprochen worden; er geht aber dennoch straffrei aus.
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Wer jemanden als "alten Mann" bezeichnet, macht sich nicht unbedingt strafbar. Wenn man das Opfer dabei aber zusammenschlägt und auf Bewährung ist, ändert diese Würdigung nichts an der Strafzumessung, entschied das OLG Hamm.
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Eine 97-Jährige sollte ihre Wohnung räumen, weil ihr Pfleger die Vermieterin wüst beschimpfte. Dabei darf über möglicherweise drohende Gesundheitsschäden aber nicht einfach hinweg gesehen werden, entschied der BGH.
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Das BAG ist ziemlich großzügig, was Meinungsäußerungen über den eigenen Arbeitgeber angeht. Bei Tatsachenbehauptungen ist jedoch Vorsicht geboten – und bei der Auswahl der Adressaten: Twittern über den aktuellen Chef ist eher unklug.
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Wer seinen Kollegen den Hitlergruß zeigt und diese als Nazi beleidigt, kann fristlos gekündigt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man Deutscher ist oder ausländische Wurzeln hat, entschied das ArbG Hamburg.
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