"Töte Erdogan mit seinen eigenen Waffen", lautete der Spruch auf einem Plakat im schweizerischen Bern. Die Staatsanwaltschaft in Istanbul reagiert auf die Demonstration mit Ermittlungen - unter anderem wegen Beleidigung des Präsidenten.
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Weil sie das Strafverfahren gegen einen Hauptmann einstellte, der einer Soldatin ans Gesäß gefasst hatte, fing sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Rüffel von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ein.
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Nun ist es höchstrichterlich geklärt: Die Bezeichnung der französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen als "Faschistin" durch einen politischen Gegner war keine strafbare Beleidigung. Das entschied das französische Kassationsgericht.
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied eines türkischen Vereins eingestellt. Er hatte auf Facebook Hass-Posts gegen Deutsche veröffentlicht.
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Weite Teile der "Schmähkritik" bleiben verboten. Stefan Engels und Verena Haisch erklären, warum das LG Hamburg anders entscheidet als die Staatsanwaltschaft und warum das Urteil Respekt verdient, auch wenn man es nicht teilen muss.
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Erneut strebte der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Horst-Werner N. ein Verfahren an. Diesmal ging es aber nicht um Verkehrssünder, sondern Kritiker, die der Frührentner wegen Beleidigung anzeigte - wie beinahe üblich erfolglos.
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Der Straftatbestand für die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten sei nicht mehr zeitgemäß und soll gestrichen werden. Das hat der Bundesrat auf den Weg gebracht. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.
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Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders ist der Beleidigung und Anstachelung zur Diskriminierung von Marokkanern schuldig gesprochen worden; er geht aber dennoch straffrei aus.
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