Ein Journalist beschäftigte sich in einem Artikel sachlich mit der Frankfurter Buchmesse und rechtem Gedankengut, er wurde daraufhin als "Gashahnaufdreher" bezeichnet. Das OLG Köln sieht darin eine erhebliche Ehrkränkung.
Während § 188 StGB vor zwei Jahren beinahe der Böhmermann-Affäre zum Opfer fiel, soll die Vorschrift jetzt Hetze gegen Kommunalpolitiker eindämmen. Nachvollziehbar und doch zu kurz gedacht, meint Alexander Heinze.
Renate Künast hat einen Teilerfolg bei den Online-Beschimpfungen gegen sie erreicht. Twitter darf der Politikerin Auskunft über einen Nutzer geben, der in einem Tweet ein unwahres Zitat geschrieben hat, so das LG Berlin.
Der Bundesrat möchte Politiker besser vor Hass und Verleumdung im Internet schützen. Er fordert höhere Strafen und bessere Verfolgung der Delikte. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird bald den Deutschen Bundestag beschäftigen.
"Stück Scheisse" oder "Sondermüll" – nachdem das LG Berlin in heftigen Beschimpfungen gegen Renate Künast keine strafbaren Beleidigungen sah, legt die Grünen-Politikerin nun Beschwerde ein.
Vergangene Woche entschied das LG Berlin, dass sich die Grünen-Politikerin Renate Künast derbe Verbalattacken gefallen lassen müsse. Eine Kanzlei hat nun Strafanzeige gegen die Berliner Richter erstattet. Der Vorwurf: Rechtsbeugung.
Die Äußerung "Drecks Fotze" soll sich noch haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren bewegen, so die Berliner Richter. Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien.
Im Neubrandenburger Mordprozess um einen früheren SS-Sanitäter warfen die Richter dem Anwalt des Nebenklägers eine "narzisstisch dominierte Dummheit" vor. Strafbar war das nicht, entschied nun das LG.