Das AG Tiergarten hat entschieden, dass die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli "Quotenmigrantin der SPD" und "islamische Sprechpuppe" genannt werden durfte. Chebli sprach von einer "bitteren Nachricht", die Zuschauer jubelten hingegen.
Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" hatte den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde als "der freche Juden-Funktionär" bezeichnet. Das war volksverhetzend, entschied das OLG Hamm.
Die umstrittene Skulptur an der Stadtkirche Wittenberg muss nicht beseitigt werden. Das OLG Naumburg entschied, dass die Sandsteinplastik in ihrem aktuellen Kontext keinen beleidigen Charakter aufweise.
Das OLG Naumburg deutete an, dass es meint, dass das antisemitische Relief an der Stadtkirche Wittenberg heute keine Beleidigung mehr darstellt, weil es in ein Gedenkkonzept eingebettet ist. Christian Rath war bei der Verhandlung.
Das Landgericht Berlin hat sein umstrittenes Urteil vom September abgeändert: Sechs von 22 Kommentaren über die Grünenpolitikerin sind nun doch rechtswidrig. Entscheidend soll ein erkennbares Falschzitat sein.
Nach der umstrittenen Entscheidung des LG Berlin, wonach Renate Künast sich Facebook-Kommentare wie "Drecks Fotze" gefallen lassen musste, gab es zahlreiche Strafanzeigen gegen die Richter. Die Ermittlungen wurden nun eingestellt.
Im Streit um einen Ordnungsruf hat ein AfD-Abgeordneter vom LVerfG in Greifswald Recht bekommen. Das Wort "Neger" diene nicht immer nur der Provokation oder Herabwürdigung.
Betriebsräte sollen im warmen Sommer 2018 eigenmächtig zu Pausen aufgerufen haben, der Playmobil-Hersteller Geobra wollte das nicht hinnehmen. Aus dem Gremium ausschließen könne der Arbeitgeber die Mitarbeiter aber nicht, so das ArbG.