Das LAG Berlin-Brandenburg will bei Massenentlassungen nicht nur den Betriebsrat eingeschaltet wissen, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung. Damit geht es über den Wortlaut hinaus, erklärt Alexander Willemsen.
Wenn zu heißes Wasser aus dem Hahn läuft und sich ein behinderter Heimbewohner daran verletzt, haftet das Wohnheim für die Schäden, wenn es nicht genug getan hat, um ihre Bewohner vor solchen Gefahren zu schützen, so der BGH.
Auch wenn es für die betreute behinderte Person eine erhebliche Belastung bedeutet: Schwere Pflichtverletzungen einer Betreuerin können die Kündigung eines Heimvertrags rechtfertigen, wie das OLG Frankfurt entschied.
Contergan-Geschädigte werden nicht für Gefäßschäden entschädigt. Ob das Medikament für fehlende oder verdrehte Arterien verantwortlich ist, kann laut dem VG Köln nicht wissenschaftlich belegt werden.
Schwerbehinderte Menschen sind auf ihren Assistenzhund angewiesen. Bei einem Musical-Besuch muss der Hund aber dennoch draußen bleiben, wie das AG München entschied. Im Ernstfall könne der Hund andere Personen gefährden.
Die Krankenkasse muss einer Frau mit Haarausfall die Kosten für ein Echthaarteil bezahlen. Laut dem LSG Niedersachsen-Bremen reicht eine Perücke aus Kunsthaar, die sehr viel günstiger wäre, in diesem Fall nicht aus.
Nachdem das BVerfG im Februar bereits urteilte, dass die geltenden Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen verfassungswidrig seien, zieht nun der Bundestag nach.
Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Beschäftigungsanspruch. Dieser schützt sie nicht vor dem betriebsbedingten Wegfall ihres Arbeitsplatzes, entschied das BAG. Keine Überraschung, zeigen Wolfgang Schelling und Christian Kurz.