Renten- und Pensionssysteme dürfen Altersgrenzen für die Mitgliedschaft vorsehen. Das sei zwar eine Diskriminierung, so der EuGH. Die sei aber in diesen Fällen gerechtfertigt.
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Die Besoldung von Richtern in Brandenburg ist in den Jahren 2004 bis 2013 nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg zu niedrig ausgefallen. Nun muss in Karlsruhe geprüft werden, ob die Besoldung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.
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Die Postreform II wirkt nach: Beamte müssen "amtsangemessen" beschäftigt werden. Ob dies auch bedeutet, nicht auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt zu werden, musste das BVerwG klären. Robert Hotstegs ordnet dessen Urteil ein.
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Das Beamtenrecht in Baden-Württemberg weicht in bedeutenden Bereichen von dem des Bundes und anderer Bundesländer ab. Frank Wieland erläutert, warum und unter welchen Umständen das BVerwG diese Abweichungen in zwei Urteilen erlaubt.
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Das VG Bremen hält die Besoldung von Bremer Beamten, Richtern und Professoren für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Teilweise sei sie sogar evident unzureichend, teilte das Gericht mit. Nun soll das BVerfG entscheiden.
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Die Beamtenpension richtet sich in der Höhe nach dem letzten Amt, sofern dieses mindestens zwei Jahre lang ausgeübt wurde. Dass sie entsprechende Aufgaben de facto schon viel länger erledigt hatten, half den Klägern vor dem BVerwG nicht weiter.Artikel lesen
Mit Verweis auf die geänderte Praxis der übrigen Bundesländer will nun auch Thüringen die Verbeamtung von Rechtsreferendaren abschaffen. Damit würden rund 400 Euro netto und Zulagen wie der Familienzuschlag entfallen.
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Der Staat kann bei der Besoldung seiner Beamten nicht frei entscheiden, sondern muss bestimmte Maßstäbe einhalten, entschied das BVerfG. Es hat damit seine Vorgaben zur Richterbesoldung jetzt im Wesentlichen auf Landesbeamte übertragen.
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