Beamte und Richter dürfen nach Beförderung in eine Spitzenfunktion für die ersten zwei Jahre ihrer Amtszeit nicht nach der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe besoldet werden. Damit gibt das BVerfG einem OLG-Richter Recht, der Vizepräsident wurde.
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Auf der gestrigen Justizministerkonferenz wurden rechtspolitische Entwicklungen diskutiert und Maßnahmen beschlossen. Dabei ging es unter anderem um Kinderrechte, Internetkriminalität und den fliegenden Gerichtsstand. Artikel lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klage eines Beamten mit dem Ziel der Höherbewertung seines Dienstpostens mangels Klagebefugnis bereits als unzulässig abgewiesen.
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Einem Richter werden seine Zeiten als Steward nicht für seinen Richtersold angerechnet. Seine soziale Kompetenz sei durch diesen Job nicht gefördert worden, meint das BVerwG. Robert Hotstegs dagegen sieht einige Gemeinsamkeiten.
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Nach dem Skandal um ihren gefälschten Lebenslauf erklärte die SPD-Politikerin, auf ihr Bundestagsmandat verzichten zu wollen. Der Antrag soll aber einen Formfehler enthalten. Damit bleibt Hinz vorerst weiterhin MdB - und erhält Bezüge.
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Eine Lehrerin hat in Teilzeit gearbeitet, wurde vom Land NRW aber über Jahre hinweg voll dafür bezahlt und bekam 237.000 Euro zu viel. Weil sie das Besoldungsamt nicht darüber informierte, wurde sie nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
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Das Land NRW überweist einer Teilzeit-Lehrerin irrtümlich fast sechs Jahre lang Vollzeitbezüge. Die beklagte sich nicht - und stand nun wegen Betruges vor Gericht. Das AG Düsseldorf ließ aber Milde walten.
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Karlsruhe will den Gesetzgeber Sachsen-Anhalts nicht erneut verpflichten, bei der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten nachzubessern. Durch einen Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung kann dieses Ziel nicht erreicht werden.
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