Eine Polizistin nimmt während ihrer Arbeitszeit einen Termin zur Corona-Impfung wahr. Kurze Zeit später muss sie aufgrund von Nebenwirkungen ärztlich behandelt werden. Ein Dienstunfall liege aber nicht vor, meint das VG Freiburg.
Wer als Spitzenbeamter Wissen über die Arbeitsweise deutscher Nachrichtendienste oder andere sicherheitsrelevante Fragen erlangt, darf das in einem neuen Job nicht nutzen. Dem Kontrollgremium des Bundestages geht das aber nicht weit genug.
Weil er sich im vorzeitigen Ruhestand befindet, wurde ein Ex-Staatssekretär vom Bewerbungsverfahren um den Posten als OVG-Präsident ausgeschlossen - und dadurch in seinem Grundrecht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern verletzt, so das VG.
Ein Polizeianwärter hatte in einer Chatgruppe namens "Grillen gg. Überfremdung" nationalsozialistische Inhalte geteilt. Daraufhin wurde seine Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen - zu Recht, entschied das VG Freiburg nun.
In einem Zeitraum von vier Jahren kommt ein Beamter an 816 Tagen zu spät zum Dienst. Insgesamt summiert sich seine Verspätung auf 1.614 Stunden. Aus dem Beamtenverhältnis kann er trotzdem nicht ohne Weiteres entfernt werden, so das BVerwG.
Mobbing in der Behörde: Wo fängt es an, wie weit geht es? Das BVerwG hat in zwei Fällen jetzt den Maßstab geklärt: Auf die Gesamtschau der Geschehnisse kommt es an - und den müssen die Gerichte entsprechend würdigen.
Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Außerdem muss sie auf die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge verzichten.
Beamte, die in einer sowieso schon überlasteten Behörde arbeiten, können sich nicht darauf verlassen, ein sogenanntes "Sabbatjahr" bewilligt zu bekommen. Denn dann sprechen dienstliche Gründe dagegen, wie das VG Koblenz entschied.