Eine Grundschullehrerin hatte verhindern wollen, wieder unterrichten zu müssen. Das VG Frankfurt hält allerdings die Hygienemaßnahmen des Dienstherrn für ausreichend und erinnerte die Frau an die Treuepflicht der Beamten.
Sich im Homeoffice nur telefonisch bereithalten – damit wollte sich eine Berliner Beamtin nicht zufrieden geben und lieber im Bezirksamt vor Ort arbeiten. Die Anordnung ihres Dienstherren sei in der Coronakrise aber rechtmäßig, so das VG.
Einem SS-Mann und Polizisten blieben 1960 Versorgungsansprüche verwehrt: Nicht aus moralischen Gründen, sondern wegen Abgrenzung der Dienstzeiten, obwohl die historische Forschung zum Verhältnis von SS und Polizei schon 1955 recht klug war.
Wie eine Rufbereitschaft bei Beamten der Berufsfeuerwehr honoriert werden muss, hat nun das niedersächsiche OVG entschieden. Die bisher übliche pauschale Anerkennung von 12,5 Prozent der Stunden reichtnicht aus.
Bei schweren Vergehen können Beamte aus dem Dienst entfernt werden – und das auch ohne die Entscheidung eines Disziplinargerichts. Das BVerfG hat einen früheren Polizeibeamten auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
Das Urteil, das dem Mann der Familienministerin den Beamtenstatus entzieht, zeigt viel Fehlverhalten im Dienst und wenig Einsicht. Dazu passt, dass Giffey die Veröffentlichung verhindern wollte. Aber nicht mit dem VG Berlin.
Das Land Hessen zahlte einem beurlaubten Beamten im Ausland kein Elterngeld, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Das LSG bestätigte diese Entscheidung nun.
Schlappe für den Bund: Nach tagelangen Einsätzen von Bundespolizisten beim G7-Gipfel in Schloss Elmau 2015 muss der Dienstherr nach einem Urteil des OVG in Münster noch zahlreiche Überstunden ausgleichen.