Ist das elektronische Anwaltspostfach defekt, kann ein fristwahrender Schriftsatz auch per Fax eingereicht werden. Doch wie ist die elektronische Störung glaubhaft zu machen? Hierzu entschied nun der BGH.
In Arbeitsgerichtsprozessen können auch Verbandsjuristen anwaltlich vertreten. Sind sie keine Syndikusanwälte, sondern nur als niedergelassene Rechtsanwälte zugelassen, dürfen sie auch Faxe und Briefe ans Gericht schicken, so das BAG.
Erneut rügt der BGH die mangelnde Sorgfalt eines Rechtsanwalts bei der der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs – zulasten seines Mandanten. Dessen Berufung wurde wegen Pannen in der Kanzlei als unzulässig verworfen.
Während an anderen Gerichten seit 2022 der elektronische Rechtsverkehr gilt, müssen Verfassungsbeschwerden noch auf dem Postweg nach Karlsruhe gelangen. Damit ist bald Schluss: Bürger dürfen, Anwälte müssen bald elektronisch übermitteln.
Bei einer Störung des beA dürfen Rechtsanwälte sofort auf eine andere Form der Übermittlung ihrer Schriftsätze zurückgreifen, ein Zuwarten ist nicht nötig. Die Fehlfunktion müssen sie aber nachweisen, entschied der BGH.
Anwälte müssen ihre Schriftsätze genau überprüfen und dürfen nicht auf ihr gut geschultes Personal vertrauen. Für Fehler durch falsche Angaben müssen sie ggf. einstehen, hat der BGH zu einem per beA falsch versandten Schriftsatz entschieden.
Immer wieder betont der BGH, dass bei der Überprüfung der beA-Übermittlung die gleichen Regeln wie für das Fax gelten. Deshalb müssen Anwälte die Eingangsbestätigung überprüfen. Liegt keine vor, müssen Anwälte stutzig werden.