Im Eilverfahren zweier Rechtsanwälte gegen die Einrichtung zum Empfang bereiter elektronischer Anwaltspostfächer wird die BRAK den Vergleich widerrufen. Eine individuelle Lösung für einzelne Anwälte sei technisch nicht möglich.
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Die erste mündliche Verhandlung über die Anträge von zwei Anwälten, das besondere elektronische Anwaltspostfach für sie nicht empfangsbereit zu schalten, endete am Mittwoch mit einem Vergleich. Für die BRAK vermutlich ein Glücksfall.
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Vor dem AGH Berlin geht es am Mittwoch um die ersten Klagen gegen das beA. Auch sonst hat die BRAK nicht nur technische Probleme, die BNotK stoppt die Produktion der beA-Karten und das BMJV prescht erst vor und rudert dann zurück.
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Den Start des beA hat die BRAK zwar verschoben. Grundsätzlich sollen jedoch selbst solche Anwälte Nachrichten empfangen können, die sich nicht registriert haben. Eine Pflicht, diese auch zu lesen, sieht der DAV jedoch vorerst nicht.
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Den Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hat die BRAK Ende vergangenen Jahres zwar verschoben. Die Kosten darf sie dennoch auf die Landeskammern und deren Mitglieder umlegen, bestätigt der Anwaltssenat des BGH. Von Martin Huff.
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Die Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2016 zu starten. Grund dafür sei die bisher nicht ausreichende Qualität in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit.
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Erst 45.000 Anwälte haben die beA-Karte bestellt. Für Mitarbeiter und Syndizi gibt es noch gar keine. Die Testphase beginnt zu spät, die Schnittstelle zu Kanzlei-Software kommt erst 2016. Haften aber sollen die Anwälte pünktlich.
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Spätestens zum 1. Januar 2022 müssen Anwälte elektronisch mit den Gerichten kommunizieren. Richterbund und Anwaltverein fordern, dass das auch in Gegenrichtung gelten müsse. Dazu brauche es mehr Koordination, IT-Infrastruktur und Weiterbildung
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