Eine Bank muss Namen und Anschrift eines Kontoinhabers nennen, wenn über dessen Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist. So hat es der BGH am Mittwoch entschieden.
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Wem ein Konto gehört, ist nicht leicht zu erfahren. Auch nicht, um den Hersteller eines Parfüm-Plagiats zu ermitteln. Der EuGH gab den nationalen Gerichten nun weniger Hilfestellung, als erhofft, sagen Thomas Weimann und Daniel Nagel.
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Die EU und die Schweiz haben am Mittwoch ein neues Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet. Es soll wesentlich dazu beitragen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und könnte das Ende des Bankgeheimnisses bedeuten.
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Die Abfrage von Kontodaten galt einst als Anti-Terror-Maßnahme. Seit 2005 sollen aber auch Steuer- und Sozialbetrüger aufgespürt werden. Inzwischen dürfen Gerichtsvollzieher bei unkooperativen Schuldnern Einsicht beantragen, die Zahl der Abfragen hat…
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