Das LG Bonn hat am Mittwochabend das Urteil im ersten Strafprozess zu den Cum-Ex-Deals gesprochen: Die Aktiengeschäfte sind demnach strafbar. Die Angeklagten kommen aber mit Bewährungsstrafen davon.
Im Strafprozess um die Cum-Ex-Deals am LG Bonn fordert die Staatsanwaltschaft milde Strafen für die Angeklagten. Die Verteidigung appelliert an das Gericht, deren Kooperation zu berücksichtigen. Das Urteil könnte noch am Mittwoch fallen.
Das LG Bonn will den Cum-Ex-Prozess zu einem schnellen Abschluss bringen. Eine "mehrwöchige Verzögerung des ansonsten kurzfristig möglichen Verfahrensabschlusses" hält das Gericht angesichts der Corona-Krise für "unangemessen".
Clifford Chance hat sich zu den Durchsuchungen ihres Frankfurter Büros geäußert. Den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung weist die Sozietät zurück. Auch habe die Kanzlei Cum-/ex-Modelle nie befürwortet.*
Autobanken und Immobilien-Finanzierer hatten schon eine neue Widerrufswelle gefürchtet: Doch zwei BGH-Urteile zeigen, dass Verbraucher Darlehensverträge nicht ganz so einfach widerrufen können.
Ab dem 1. November soll die Europäische Zentralbank monatlich wieder Anleihen für 20 Milliarden Euro kaufen. Einen Eilantrag, der die Bundesbank davon freistellen soll, hat das BVerfG nun verworfen.
Ab dem 01. November sollen monatlich wieder Anleihen für 20 Milliarden Euro gekauft werden. Kritiker der EZB haben in Karlsruhe einen Antrag auf einstweiligen Stopp des Ankaufprogramms gestellt.