Beim Online-Kauf gibt es in der EU ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Aber gilt das auch für den Kauf von Bahncards? Und muss die Deutsche Bahn Verbraucher darüber informieren? Dazu hat der EuGH entschieden.
Wer mit der Deutschen Bahn fahren will, muss sein Online-Ticket per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen können, auch wenn er kein Konto in Deutschland hat. Wenn das Unternehmen diese Zahlungsmethode anbietet, dann für alle, so der EuGH.
Die Deutsche Bahn bietet die Zahlung per SEPA-Lastschrift nur Kunden mit Wohnsitz in Deutschland an. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts läuft dies der SEPA-Verordnung zuwider und stellt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.
Die Bundespolizei kontrolliert in Berlin weiterhin Personen auf das Mitführen gefährlicher Werkzeuge. Das darf sie vorerst, und zwar trotz des entgegenstehenden Beschlusses des VG. Die Gründe und Grenzen erklärt Klaus F. Gärditz.Artikel lesen
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Auch erhebliche Zugverspätungen von über eineinhalb Stunden müssen bei der Reiseplanung einkalkuliert werden, so das AG Frankfurt. Ein Touristenpaar aus Würzburg verpasste seinen Flug und bleibt nun auf den Kosten sitzen.
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Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland war teilweise erfolgreich: die Bundesrepublik kontrolliere nicht streng genug und erlaube der Deutschen Bahn damit einen intransparenten Mittelfluss. Von Urs Kramer.
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