Wer seinen Audi erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hat, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen VW. Der Konzern habe nach Auffliegen des Skandals nicht mehr sittenwidrig gehandelt, entschied der BGH.
Im Streit um das Thermofenster bei Dieselfahrzeugen hat das OLG Düsseldorf eine Klage gegen VW abgewiesen. Dass die Abgasreinigung nur bei bestimmten Temperaturen funktioniert, sei noch keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Auf vielen Wegen versuchen sich die Betroffenen des Dieselskandals gegen VW zu wehren. Einige versuchen auch, Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland zu bekommen. Dem erteilte das LG Frankfurt nun aber eine Absage.
Wenn das Fahrzeug nach Ablauf eines Leasingvertrags weniger Wert ist, als ursprünglich vereinbart, muss die Differenz vom Leasingnehmer ausgeglichen werden. Zahlungen von Versicherungen müssen diesem aber zugutekommen, so der BGH.
Eine Audi-Kundin, die die ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des "Abgasskandals" gekauft hat und mit einem Softwareupdate fährt, erhält keinen Schadensersatz. Eine sittenwidrige Schädigung komme nicht in Betracht, so das OLG Karlsruhe.
Wenn man den Preis für einen Neuwagen nach einem Unfall ersetzt haben möchte, dann muss man ihn auch gekauft haben. Ansonsten bekommt man nur die Reparaturkosten. Das hat der BGH erneut klargestellt. Und weist Kritik zurück.
Hat die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem VW-Skandal Amtspflichten verletzt? Das LG Stuttgart findet: Nein. VW-Käufer haben keine Schadensansprüche gegen Deutschland.
Nach dem Grundsatzurteil des BGH zur sittenwidrigen Schädigung der VW-Kunden im Abgasskandal wähnte Deutschland VW als Verlierer auf ganzer Linie. Tatsächlich aber ist die Strategie des Konzerns voll aufgegangen.