Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz von Volkswagen. Mehr als drei Jahre durften sie sich mit dem Klagen allerdings nicht Zeit lassen, sagt jetzt der BGH. Aber jeder Fall ist anders.
Der EuGH hat einen Fall aus Frankreich zum Abgasskandal entschieden. Das Urteil hat auch große Bedeutung für Deutschland: Hierzulande könnten Millionen Dieselfahrzeuge zurückgerufen werden, meint Felix W. Zimmermann.
Immer noch sind deutschlandweit Tausende Verfahren von Autokäufern gegen VW anhängig. Bei allen Klagen, die erst nach 2018 erhoben wurden, ist Hauptstreitpunkt die Verjährung. Nun hat sich der BGH erstmals dazu geäußert.
Ob auch Daimler Schadensersatz an Diesel-Käufer zahlen muss, wird der BGH frühestens im März klären - was dem Autobauer selbst nicht besonders gefällt: Vorständin Jungo Brüngger sieht eine Klageindustrie am Werk.
Wer seinen Audi erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hat, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen VW. Der Konzern habe nach Auffliegen des Skandals nicht mehr sittenwidrig gehandelt, entschied der BGH.
Im Streit um das Thermofenster bei Dieselfahrzeugen hat das OLG Düsseldorf eine Klage gegen VW abgewiesen. Dass die Abgasreinigung nur bei bestimmten Temperaturen funktioniert, sei noch keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Auf vielen Wegen versuchen sich die Betroffenen des Dieselskandals gegen VW zu wehren. Einige versuchen auch, Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland zu bekommen. Dem erteilte das LG Frankfurt nun aber eine Absage.
Wenn das Fahrzeug nach Ablauf eines Leasingvertrags weniger Wert ist, als ursprünglich vereinbart, muss die Differenz vom Leasingnehmer ausgeglichen werden. Zahlungen von Versicherungen müssen diesem aber zugutekommen, so der BGH.