Eigentlich sind die Ansprüche gegen VW aus dem Dieselskandal im Jahr 2018 verjährt. Ein Kläger, der erst 2019 geklagt hatte, konnte am BGH nun trotzdem einen Erfolg für sich verbuchen.
Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Auto hatte, kann auch dann Schadensersatz von VW begehren, wenn das Auto zwischenzeitlich weiterverkauft wurde. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Wusste der VW-Vorstand von der Abschalt-Software bei Dieselfahrzeugen und nahm er dies sogar billigend in Kauf? Zur Klärung dieser Frage trifft VW eine sekundäre Darlegungslast, wie der BGH jetzt entschieden hat.
Wer Treibhausgase freisetzt und die Atmosphäre verschmutzt, muss dafür zahlen: Das ist das Grundrezept, mit dem die EU ihre ambitionierten Ziele für den Klimaschutz erreichen soll. Jetzt wird es konkret - auch für die Autoindustrie.
Im Fall VW haben die Verbraucherzentralen für Zehntausende Diesel-Fahrer Entschädigungen erkämpft. Jetzt nehmen sie mit Daimler den nächsten Autobauer ins Visier.
Eine VW-Kundin hatte nach Klageerhebung in Sachen VW-Abgasskandal ihr Fahrzeug weiterverkauft. Der BGH hatte sich nunmehr damit zu beschäftigen, ob dennoch Schadensersatzansprüche bestehen können.
Hat VW nach Bekanntwerden des Dieselskandals nur die eine Schummelsoftware durch eine andere ersetzt? In seiner ersten Entscheidung zum Software-Update im Diesel-Skandal kommt der BGH zu dem Schluss, dass dem nicht so ist.
Der BGH hat vorerst keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Autokäufer durch die VW-Tochter angenommen. Um das zu bejahen, hätte Audi selbst die Entscheidung zur Verwendung der Schummelsoftware treffen müssen, so der BGH.