Im Vergleich zu US-Kunden sehen europäische VW-Besitzer alt aus. Der Konzern rüstet Autos zwar um, Entschädigungen sind aber nicht geplant. Die EU-Kommission will nun nationale Verbraucherschützer zusammenbringen.
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Der Käufer eines Gebrauchtwagens darf nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass dieser kurz nach Fertigstellung erstzugelassen wurde. Ist das Baujahr nicht Vertragsbestandteil, liegt auch bei langer Standzeit kein Mangel vor, so der BGH. Artikel lesen
Das LG Ellwangen hat die Schadensersatzklage einer VW-Kundin abgewiesen. Eine Manipulation der Abgaswerte sei kein sittenwidriges Verhalten. Die Kundin hatte versucht, den Konzern selbst über das Deliktsrecht haftbar zu machen.
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Häufig bewerben Gebrauchtwagenhändler ihre Autos mit einer noch laufenden Herstellergarantie. Ist diese in Wahrheit schon abgelaufen, können Käufer unter Umständen vom Vertrag zurücktreten, entschied der BGH.
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Viele Rechtsschutzversicherer wollten die Kosten für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegen VW nicht übernehmen. Vor gleich mehreren Gerichten kamen sie damit nicht durch.
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Um die Entwicklung auf dem Markt für Elektrofahrzeuge zu beschleunigen, will die Bundesregierung eine Milliarde Euro investieren, Käufer sollen unter anderem Prämien erhalten. Die Maßnahmen sollen bereits im Mai beginnen.
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Wie David gegen Goliath werden sich viele Autofahrer fühlen, die im Abgas-Skandal Ansprüche gegen den VW-Konzern durchsetzen wollen. Die Verbraucherschutzminister fordern, Klagerechte zu erweitern.
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Es hatte sich angedeutet. VW-Kunden haben wegen manipulierter Software in ihren Fahrzeugen kein Rücktrittsrecht. Das LG Bochum urteilte am Mittwoch, dass der Mangel nicht erheblich und Autohäusern nicht zurechenbar sei.
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