Nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals hat VW die Abgasreinigung mit einem Softwareupdate verbessert. Die funktioniert jedoch nicht immer – was die Kunden nicht wussten. VW muss einem Kunden den Kaufpreis erstatten, so das LG Düsseldorf.
In den USA hat VW den Betrug im Abgasskandal zugegeben. Vor deutschen Gerichten mauert der Konzern weiterhin. Aber nichts zu sagen reicht nicht mehr, meint das LG Oldenburg. Nicht nach dieser Äußerung des VW-Chefs bei Markus Lanz.
Der Schaden, den ein Unfallversursacher ersetzen muss, bemisst sich am tatsächlich gezahlten Kaufpreis, so das OLG Frankfurt - und damit unabhängig davon, ob es für den Geschädigten einen Rabatt beim Autokauf gab.
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass VW einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist. Das Unternehmen kündigte umgehend Revision an.
Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe müssen an drei Dieselfahrer neue Modelle ihrer jeweiligen Fahrzeuge geliefert werden. Die Lieferung neuer Autos sei für die Händler weder zu teuer noch aus sonstigen Gründen unverhältnismäßig.
Ein KfZ-Händler musste eine deutliche Niederlage vor dem OLG Köln hinnehmen. Von einer sog. "dreisten Lüge" sprachen die Richter angesichts der Preisangabe zu einem Auto, die im Kleingedruckten ungewöhnlichen Bedingungen unterlag.
Für VW zeichnet sich im Diesel-Skandal weiteres Ungemach ab: Nach Ansicht des OLG Köln können Diesel-Kunden nicht nur den Kaufpreis ersetzt verlangen, sondern diesen auch verzinsen. Das sieht der Autobauer anders.
Der BGH hat es vorgemacht, nun zieht das OLG Karlsruhe nach: In einem Hinweisbeschluss erklärt das Gericht, VW habe Diesel-Kunden sittenwidrig geschädigt. Der Wind scheint sich weiter gegen den Autobauer zu drehen.