Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Auto gekauft hat, kann zwar Schadensersatz verlangen. Zurücktreten, ohne Zeit zum Aufspielen des Software-Updates zu lassen, kann man aber nicht, so das OLG Saarbrücken.
Das OLG Düsseldorf hat Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Es ging um das Modell Cayenne, in dem ein Dieselmotor von Audi verbaut war. Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen.
Wer 2016 einen Gebrauchtwagen gekauft hat und dabei wusste, dass dieses Auto vom Dieselskandal betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen VW. Das OLG Karlsruhe reiht sich damit bei seinen Kollegen ein - mit einem kleinen Unterschied.
2019 sind in Deutschland rund 45.000 Dieselklagen eingereicht worden. Waren all diese möglichen Ansprüche bereits Ende 2018 verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar? Diese Ansicht vertritt nun das OLG München in einem Hinweisbeschluss.
Und wenn der Schaden noch so fachmännisch repariert worden ist: Ein Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Pferd mit einer ausgeheilten Verletzung für immer ein "Unfallpferd" bleibt, entschied der BGH.
Das OLG Schleswig-Holstein verneint einen Schädigungsvorsatz seitens VW für die Zeit, ab der der Autohersteller Aufklärung zum Dieselskandal betrieb. Autokäufer, die später einen VW erwarben, haben deshalb keinen Schadensersatzanspruch.
Ein Schadensersatzanspruch kann bestehen, wenn ein Käufer ein Auto mit manipuliertem Motor bei Kenntnis davon nicht gekauft hätte. Kann er das Auto jedoch ohne Verluste weiterverkaufen, entfällt der Schaden, so die Richter.
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Dieselkäufer Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises hat. Ein anderer Senat am selben Gericht sah das kürzlich noch anders, genauso wie ein OLG im Norden.