Ein qualifiziertes Angebot für ein Auto muss auch Angaben zu dessen Motor enthalten, damit der Verbraucher sich ein umfassendes Bild machen kann, entschied das OLG Köln.
Die meisten Gerichte sind sich einig, VW hat die Käufer durch die manipulierten Motoren vorsätzlich sittenwidrig getäuscht. Wusste ein Käufer jedoch von der Täuschung, begründet das keinen Schadensersatz mehr.
Im Angesicht der Coronakrise vielleicht in Vergessenheit geraten: Nach wie vor beschäftigt der VW-Abgasskandal die deutschen Gerichte. Kürzlich befasste sich beispielsweise das LG Köln mit der Verjährung von Ansprüchen gegen VW.
Im Dieselskandal hat ein weiteres OLG zugunsten eines VW-Kunden entschieden. Die Abschalteinrichtung sei eine auf Täuschung angelegte Konzeption, so das OLG Bremen. Dem Käufer eines gebrauchten Golfs stehe Schadensersatz zu.
Im Rahmen des VW-Abgasskandals soll die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Streitfälle von Dieselkunden klären, die eine Entschädigung begehren. Die ersten Entschädigungen sollen ab Anfang Mai fließen.
Das LG Stuttgart hat dem EuGH Fragen zur Abgasaffäre bei Porsche vorgelegt. Das LG will unter anderem wissen, wie der Begriff "Abschalteinrichtung" auszulegen ist und stellt Fragen zur Zulässigkeit von Thermofenstern.
Polizei, Landesforsten und der Landesbetrieb Mobilität haben vor Jahren Autos des VW-Konzerns mit manipulierten Abgaswerten gekauft. Nun will Rheinland-Pfalz Schadensersatz vom Konzern. Aber wo wird verhandelt?
Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Auto gekauft hat, kann zwar Schadensersatz verlangen. Zurücktreten, ohne Zeit zum Aufspielen des Software-Updates zu lassen, kann man aber nicht, so das OLG Saarbrücken.