Norwegische Umweltschützer sind am Obersten Gerichtshof in Oslo mit einer Klage gegen den Staat gescheitert. Ölbohrungen in der Arktis verstoßen demnach nicht gegen Grund- und Menschenrechte.
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von Hinterbliebenen von Opfern des Kundus Luftangriffs nicht zur Entscheidung angenommen. Es ließ dabei aber durchblicken, dass Schadensersatzansprüche grundsätzlich bestehen könnten.
Nun haben auch die Wahlleute aus den Bundesstaaten Joe Biden den Sieg bescheinigt. Der Demokrat fordert Trump auf, seine Niederlage anzuerkennen. Dieser verliert erstmal seinen Justizminister, der nach Kritik von Trump zurücktritt.
Durchbruch oder Dammbruch? Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot der Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Reaktionen auf die Entscheidung sind sehr unterschiedlich.
Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Arzt der von einer deutschen Sekte gegründeten Siedlung "Colonia Dignidad" in Chile bleiben eingestellt. Für eine Anklage reiche es nicht, sagt nun auch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf.
Das OLG Stuttgart hat einen 32-jährigen Syrer zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Dienste des IS Kriegsverbrechen begangen.
Wehrpflichtige syrische Flüchtlinge bekommen nur den subsidiären Schutzstatus, entschieden die meisten der deutschen OVG. Der EuGH setzt dem nun ein Ende: Solche Menschen bekommen Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Donald Trump hat zahlreiche Klagen gegen Wahlergebnisse bzw. Auszählungen eingereicht. Viele davon sind bereits abgewiesen oder haben kaum Relevanz für das Wahlergebnis. Kirk W. Junker glaubt daher fest an Bidens pünktliche Amtsübernahme.