Nach dem RAV hat nun auch der DAV den von der Bundesregierung mitgetragenen und von ihr als "historisch" gewürdigten Asylkompromiss der EU-Innminister heftig kritisiert. Deutschlands Zustimmung sei "beschämend".
Am Donnerstag einigten sich die EU-Innenminister auf eine Asylreform. Lange war unklar, ob es einen Kompromiss geben wird – nach jahrelangem Ringen. Die Reaktionen fallen gemischt aus, Kritiker sprechen von einem Ausverkauf der Menschenrechte.
Bei einem EU-Treffen in Luxemburg soll heute eine Reform des europäischen Asylsystems auf den Weg gebracht werden. Doch vor allem die Frage der Auffanglager an den Außengrenzen ist hoch umstritten. Ist das Recht auf Asyl in Gefahr?
Ein noch nie nach Deutschland eingereister, visumspflichtiger Ausländer kann nicht ausgewiesen werden. Erforderlich sei ein Aufenthalt im Inland. Diese Frage hat das BVerwG erstmals höchstrichterlich entschieden, erläutert Markus Sade.
Rund 13 Prozent der Menschen, die in Deutschland leben, haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ampel-Koalition findet, das sind zu viele. Sie will die Hürden für die Einbürgerung senken. Eine davon ist die Mehrstaatigkeit.
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten mit humanitärem Aufenthaltstitel müssen Kindergeld erhalten - und zwar unabhängig davon, ob sie zu dem Zeitpunkt der Beantragung erwerbstätig sind oder nicht. Das hat das BVerfG entschieden.
Die Ampel-Koalition hat einen Neuanfang in der Migrationspolitik angekündigt. Ein erster Entwurf liegt jetzt vor. Er umfasst noch nicht alle gemeinsamen Vorhaben der Ampel zu Aufenthaltsrecht, Staatsbürgerschaft und Abschiebungen.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz des ehemaligen Bundesinnenministers Seehofer sollte die Grundlage schaffen, Ausreisepflichtige in normalen Haftanstalten unterzubringen. Der EuGH hat die Kriterien der erforderlichen Notlage konkretisiert.