Wie Parteien sich im Einzelnen finanzieren, ist oft unklar. Nun hat die Organisation Abgeordnetenwatch vor dem VG Berlin einen Sieg gegen die Bundestagsverwaltung erstritten. Diese muss entsprechende Informationen herausgeben.
Artikel lesen
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Jan Böhmermann ein. Doch der Entertainer möchte wissen, warum das Bundeskanzleramt sein Gedicht für strafbar hielt - und unterstützte nun mit Erfolg eine Klage gegen die Bundesregierung.
Artikel lesen
Das Auswärtige Amt muss der Presse keine Auskunft über den Inhalt der Rechtsgutachten über den Einsatz deutscher Streitkräfte gegen den IS geben. Auch Gutachten zu AWACS-Aufklärungsflügen bleiben unter Verschluss, entschied das OVG Berlin.
Artikel lesen
Unter dem Motto "Transparenz ist Bürgerrecht" will die Initiative Transparenzklagen.de die gerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Behörden und andere staatliche Institutionen unterstützen.
Artikel lesen
In der "Verwandtenaffäre" hatten mehrere bayrische Landtagsabgeordnete Familienmitglieder auf unzulässige Weise als Mitarbeiter beschäftigt. Einen Auskunftsanspruch gegenüber den übrigen Abgeordneten begründet das laut BayVGH nicht.Artikel lesen
Informationen, die "Emissionen in die Umwelt" betreffen, muss die Öffentlichkeit einsehen können, bestimmt das Unionsrecht. Wie er solche Emissionen definiert, hat der EuGH nun klar gestellt.
Artikel lesen
Der BGH hat den ersten Fall zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung 2013 entschieden. Will der biologische Vater ein Umgangsrecht mit seinen Kindern, müssen die über ihre Abstammung aufgeklärt werden.
Artikel lesen
Auskunftserteilungen nach dem IFG dürfen die Behörden abrechnen, allerdings maximal in Höhe von 500 Euro. Das BMI verlangte von zwei Journalisten hingegen 15.000 Euro, verteilt über 66 Gebührenbescheide. Dem schob das BVerwG nun einen Riegel vor.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.