Das BVerfG hat entschieden, dass die Bundesregierung die Rechte von Abgeordneten verletzte, indem sie deren Anfragen weitgehend unzureichend beantwortete. Sebastian Roßner zur Entscheidung und dazu, was eine gute Antwort ausmacht.
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Unternehmen, über deren Dienstleistungen Urheberrechtsverletzungen begangen werden, müssen die Nutzeranschrift herausgeben. Nach Ansicht des OLG zählt dazu die Mailadresse, nicht aber die IP-Adresse und die Telefonnummer.
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Über Auskunftsverlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz entscheiden Gerichte öfter. Bei Anfragen in eigener Sache aber zeigt so manches Bundesgericht sich zögerlich. Zumindest in Teilen zu Unrecht, meint die Bundesdatenschutzbeauftragte.
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Eine Patientin vermutet nach mehreren Wirbelsäulen-Operationen, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein. Im darauf folgenden Prozess bekam sie aber nicht die Namen aller behandelnden Ärzte, wie das OLG Hamm entschied.
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Im Fall Böhmermann bekommt ein Journalist nähere Auskünfte zur Entscheidungsfindung der Bundeskanzlerin. Weder zukünftige Entscheidungsprozesse noch außenpolitische Interesse seien dadurch gefährdet, so das OVG.
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Die Regierung muss nicht alle Fragen der Opposition zum Einsatz von V-Leuten und dem Oktoberfestattentat von 1980 beantworten. Doch wenn sie etwas geheim halten will, muss sie es zumindest ordentlich begründen, so das BVerfG.
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Das BVerwG hat entschieden, dass ein Journalist keinen Anspruch auf Auskunft über die Verstrickung von Ministeriumsmitarbeitern im NS-Regime hat. Jedenfalls nicht, wenn sie noch leben, meint das BVerwG.
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Nach einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg muss die BRAK vollumfänglich nach dem IFG Auskünfte erteilen. Marvin Oppong zum Fall, der Entscheidung, den Konsequenzen und mit Reaktionen aus der Branche.
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