Fehlen Kraftfahrern bei einer Kontrolle gleich mehrere Blätter ihres Fahrtenschreibers, so liegt darin ein einheitlicher Verstoß gegen das Unionsrecht. Und dieser ist dann auch nur einmal sanktionierbar, urteilte der EuGH.
Wer mehrere Arbeitsverträge mit einem Arbeitgeber hat, darf die täglich erlaubten Stunden bei seiner Tätigkeit insgesamt nicht überschreiten. Das hat der EuGH klargestellt. Aus deutscher Sicht ist die Entscheidung keine Überraschung.
Ob Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird, hänge von den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in dieser Zeit ab. Dass diese Einordnung aber nichts mit der Vergütung zu tun haben muss, stellt der EuGH auch klar.
Sonntagsarbeit kann nur ausnahmsweise von den Behörden bewilligt werden. Das Versprechen, Kunden am Tag der Bestellung zu beliefern, ist keine solche Ausnahme, so das BVerwG im Fall von Amazon.
2020 war arbeitsrechtlich vor allem von Fragen geprägt, die mit der Corona-Pandemie zusammenhingen. Welche arbeitsrechtlichen Neuerungen das neue Jahr mit sich bringt und welche wahrscheinlich nicht, fasst Patrick Mückl zusammen.
Für die Arbeit im Homeoffice sind gleich zwei Entwürfe in der Mache. Björn Otto und Ricarda Müller erklären, worauf sich Arbeitgeber einstellen müssen, wenn aus den bisherigen Vorschlägen und Ideen verbindliches Gesetzesrecht werden sollte.
Nur weil Angestellte schichtweise in der Nacht arbeiten, dürfen sie nicht weniger Zuschläge bekommen als ihre unregelmäßig nachts arbeitenden Kollegen, so das BAG. Bei ungleichmäßiger Nachtarbeit ohne Schichtsystem könnte das anders sein.
Die Partnerversammlung von GvW Graf von Westphalen hat ein Konzept zur flexiblen Arbeitszeit verabschiedet. Die Kernaussage: Auch Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten, sollen alle Karriereschritte erreichen können.