Ein Polizist, der in seiner Pause ständig damit rechnen muss zum nächsten Einsatz gerufen zu werden, kann sich nicht richtig entspannen. Dafür muss er einen Freizeitausgleich bekommen, entschied das BVerwG.
Lufthansa-Piloten bekommen mehr Geld, sobald sie eine bestimmte Zahl an Stunden geflogen sind – diese Schwelle erreichen Teilzeitkräfte aber nicht. Ein Pilot findet das diskriminierend und klagte. Nun beschäftigt sich der EuGH damit.
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Was europarechtlich vom EuGH geklärt ist, hat jetzt auch das BAG so entschieden - und damit doch unerwartet für einen "Paukenschlag" gesorgt, der nun diskutiert wird.
Paukenschlag aus Erfurt: Laut BAG sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Betriebsrat besteht oder nicht. Michael Fuhlrott ordnet die Entscheidung ein.
Bundesdigitalminister Volker Wissing hat seine Digitalstrategie vorgestellt. Die richtigen Begriffe fallen, doch von einer Anpassung der Regelungen an "New Work" ist dieser Entwurf weit entfernt, meinen Kira Falter und Julia Prokop.
Eine über eine deutsche Agentur vermittelte bulgarische Pflegerin wohnte und arbeitete bei einer alten Dame - laut Vertrag für 30 Stunden die Woche. Das Gericht befand aber, dass sie 24 Stunden täglich gearbeitet habe und dafür zu bezahlen sei.
Ausgelöst von einem Tiktok-Video lernen wir gerade den Begriff "quiet quitting", die stille Kündigung. Wann das Verhalten noch vom Arbeitsrecht gedeckt ist und wann es kündigungsrelevant wird, erklärt Michael Fuhlrott im Interview.
Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden, doch die große Entscheidung bleibt aus. Der Ball liegt nun wieder beim BAG, das über eine mögliche Ungleichbehandlung entscheiden muss. Es geht längst nicht nur um einige Einzelfälle.