In einem Zeitraum von vier Jahren kommt ein Beamter an 816 Tagen zu spät zum Dienst. Insgesamt summiert sich seine Verspätung auf 1.614 Stunden. Aus dem Beamtenverhältnis kann er trotzdem nicht ohne Weiteres entfernt werden, so das BVerwG.
Vier Tage arbeiten, drei Tage Wochenende – davon träumen viele, aber passt das zu Kanzleien? Die IT-/IP-Boutique HÄRTING führt probeweise die Vier-Tage-Woche ein. Wie das funktionieren soll, erzählen Marlene Schreiber und Lars Thiess.
Die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit sind zwei autonome Rechte von Beschäftigten. Die danach jeweils vorgeschriebenen Zeiten müssen unabhängig voneinander eingehalten werden, urteilte der EuGH.
Richter müssen keine bestimmte Arbeitszeit ableisten – und können deshalb auch keine Stunden auf einem Lebensarbeitszeitkonto gutschreiben. Das hat das BVerwG entschieden.
Wenn der Chef in der Freizeit per SMS über Dienstplanänderungen informiert, darf nicht damit gerechnet werden, dass der Arbeitnehmer die Nachricht liest, entschied das LAG Schleswig-Holstein.
Zeiterfassung ab sofort und für alle, oder? Das BAG hat die Entscheidungsgründe zur Zeiterfassung veröffentlicht. Was drin steht, erklärt Michael Fuhlrott im Interview.
Können Betriebe steuermindernde Rückstellungen bilden, wenn sie Mitarbeitern Altersfreizeit gewähren? Damit hat sich das FG Köln befasst. Der Fall wird aber auch noch den Bundesfinanzhof beschäftigen.