Der Zooverband veranstaltet jedes Jahr ein Wochenende für Tierpfleger. Auf dem Programm steht neben fachlichem Austausch auch ein Fußballturnier – es ist aber kein Arbeitsunfall, wenn man sich dabei das Knie prellt, so das SG Dortmund.
Wer ehrenamtlich streunende Katzen füttert, übt keine Tätigkeit aus, die unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt. Anderes gelte für das Ausführen von Hunden, das mit Katzenfüttern aber nicht vergleichbar sei.
Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung wurde am Ende des Tages die Wasen besucht und ein Arbeitnehmer stürzte. Das LSG Thüringen entschied nun, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelte.
Es ist total hip, mit Kollegen Skifahren zu gehen, den Arbeitgeber bei Fußballturnieren zu repräsentieren oder als Teambuilding-Maßnahmen klettern zu gehen. Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Das erklärt Erik Schmid.
Auf einer Dienstreise sind nur beruflich bedingte Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Wer sich im Hotel ein Taxi für seinen anschließenden privaten Urlaub ruft und dabei stürzt, erleidet laut dem LSG Hessen keinen Arbeitsunfall.
Wer mit einem potenziellen neuen Arbeitgeber einen Probetag ausmacht, um sich zum Beispiel näher vorzustellen oder die Tätigkeit kennenzulernen, ist für diese Zeit gesetzlich unfallversichert, so die Kasseler Richter.
Ein Möbelverkäufer, der durch die Lautsprecherdurchsagen im Geschäft einen Tinnitus erlitten haben will, konnte das SG Dortmund nicht überzeugen. Denn selbst bei "lauten" Ausrufen sei kein nachhaltiger Hörschaden zu erwarten.
Ein Artist, der sechs Meter tief abstürzte, hat keinen Schadensersatzanspruch, weil zuvor eine Kindervorstellung stattfand. Es sei nicht klar, dass die Standsicherheit des "Todesrads" verändert worden sei, so das OLG Frankfurt.