Die CDU will die Regeln für den Bezug staatlicher Leistungen radikal verschärfen und hat ein Konzept zum Umbau des Bürgergelds beschlossen. Vor allem "Totalverweigerer" sollen hart sanktioniert werden.
Das Jobcenter wollte einer Frau den Anspruch auf ALG II mindern, weil sie 25 Euro monatlich Trinkgeld bekam. Das BSG hat jetzt klargestellt, dass das so nicht möglich ist - Trinkgeld sei nur eine Zuwendung.
An eine Unterkunft im Sinne des SGB II dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, andernfalls würden die Menschen benachteiligt, die auf Hilfe angewiesen sind, stellte das LSG in einer aktuellen Entscheidung klar.
In bestimmten Berufen gibt es der Umstände wegen nur befristete Verträge, etwa bei Kameraleuten. Das dürfe Schwangeren in solchen Branchen aber nicht zum Nachteil bei der Elterngeldberechnung werden, so das LSG in Celle.
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Ein Paar aus Lüneburg legte Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid ein – per Mail. Dass eine solche einfache Mail der Anforderung "schriftlich oder zur Niederschrift" nicht erfüllt, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.
Vor der Verhängung einer Sperrzeit und der Rückforderung von Arbeitslosengeld muss die Arbeitsagentur eine vollständige Rechtsfolgenbelehrung erteilen. Ein pauschaler Hinweis auf einem Merkblatt reiche dazu nicht aus, so das LSG in Celle.
Ein Mann beantragte online Arbeitslosengeld. Dabei bestätigte er, alle nötigen Merkblätter zur Kenntnis genommen zu haben. Das wurde ihm vor dem LSG Celle zum Verhängnis.
Vor einem Jahr stellte das BVerfG klar: Hartz-IV-Bezieher dürfen durch Sanktionen nicht zu hart getroffen werden. Wie ist die Praxis heute? Wann werden die Vorgaben aus Karlsruhe in ein Gesetz gegossen?