Einstimmig hat der Bundestag einer Anhebung von Anwalts- und Gerichtsgebühren zugestimmt. Der Zugang zum Recht wird damit Im Schnitt um zehn Prozent teurer. Die Bundesländer hatten bis zuletzt gedroht, das Vorhaben zu blockieren.
Eigentlich sollten Sachverständige und Dolmetscher, die von der Justiz beauftragt werden, wie die Anwälte im kommenden Jahr deutlich mehr Geld bekommen. Daraus wird jetzt nichts, die GroKo gab dem Druck der Länder nach.
Anwälten soll es künftig erlaubt sein, in gewissem Rahmen Erfolgshonorare zu vereinbaren und Prozesskosten der Mandanten zu übernehmen. Warum dieser BMJV-Vorschlag längst überfällig und zugleich revolutionär ist, erläutert Volker Römermann.
240 Abmahnungen in einem Jahr ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Bezug zum Abmahnenden? Das wertete das OLG Frankfurt als Zeichen für Rechtsmissbrauch, der den Geldbeutel füllen sollte.
Die Anwaltsverbände befanden sich in Alarmbereitschaft: Wegen einer Corona-bedingt angespannten Finanzlage in den Justizhaushalten der Länder drohte eine Verschiebung der RVG-Reform um zwei Jahre. Doch der Bundesrat will das nicht.
Wenden sich die Bundesländer gegen die für 2021 geplante Erhöhung der Anwaltsgebühren? Wegen angespannter Finanzlage in den Ländern könnte der Bundesrat empfehlen, damit bis zum Jahr 2023 zu warten. Der DAV ist empört.
Die Bundesregierung möchte die wirtschaftliche Lage von Rechtsanwälten verbessern, die Qualität von Sachverständigen sowie Sprachmittlern sichern und ehrenamtliche Richter höher entschädigen. Der entsprechende Entwurf des BMJV ist nun durch.
Ein Landtagsabgeordneter gewann ein Organstreitverfahren. Danach wollte er die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstattet bekommen und dafür ein neues Organstreitverfahren anstrengen. Das funktioniert aber nicht, so der VerfGH.