Ein Schreiben, das ein Anwalt einem pontenziellen Mandanten schickt, weil er von dessen Beratungsbedarf weiß, unterfällt nicht unbedingt dem berufsrechtlichen Verbot bestimmter Werbung, entschied der Anwaltssenat beim BGH.
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Die Präsidenten der regionalen Kammern haben den Plan der BRAK bestätigt: Das beA soll am 3. September wieder online gehen. Ob alle Anwälte es dann sofort nutzen müssen, ist unklar. Und ein paar Hürden müssen noch beseitigt werden.
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Verliert die BRAK beim Thema beA die Nerven? In einem Schreiben an den DAV zeigt sich deren Präsident Schäfer empört über die Kritik des Anwaltvereins an der Informationspolitik der BRAK zum beA. Der DAV weist die Kritik zurück.
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Der bei der BRAK für das Thema beA zuständige Vizepräsident, Dr. Martin Abend, steht wegen des Desasters um das Anwaltspostfach schon länger in der Kritik. Am Freitag hat ihm nun seine eigene Kammer in Sachsen das Misstrauen ausgesprochen.
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Wirklich voran geht es beim Thema beA nicht: Auf ihrer Präsidentenkonferenz nennt die BRAK keinen Termin für die Inbetriebnahme, ein wichtiges Prüfgutachten liegt noch nicht vor und auch der Transparenzantrag wurde erneut vertagt.
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Die Wahl fiel deutlich aus: Dr. Ulrich Wessels wird ab Mitte September der neue Präsident der BRAK sein. Der 59-jährige Rechtsanwalt und Notar tritt die Nachfolge des scheidenden Präsidenten Ekkehart Schäfer an.
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In der Hauptversammlung wurde viel diskutiert, auch über das Anwaltspostfach. Aber das BRAK-Präsidium wurde entlastet, der beA-Beitrag für 2019 festgelegt. Kein kritischer Antrag fand bisher eine Mehrheit, der Transparenzantrag wurde vertagt.
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Einige Kammerpräsidenten haben einen klaren Auftrag von den Anwälten, in Sachen Anwaltspostfach auf die BRAK einzuwirken. Es geht um Technik, Transparenz und Geld. Und um Vertrauen, auch in die regionalen Kammern.
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