Die Bundesrepublik haftet nicht im Dieselskandal. Bei der Erteilung und Überwachung der Typengenehmigung von VW-Dieseln ist es laut OLG Koblenz zu keinem Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes gekommen, das die Haftung auslösen könnte.
Wenn fehlerhafte Gesetze den Bürger Geld kosten, muss der Staat ihn dafür nicht entschädigen, sagt der BGH. Ein Urteil zur Mietpreisbremse, das aber auch in anderen Bereichen relevant werden könnte.
Im März 2020 infizierten sich viele Skifahrer in Ischgl und verteilten das Coronavirus daraufhin schnell in ganz Europa. In Kürze beginnt nun ein erster Amtshaftungsprozess, Aussagen soll auch Bundeskanzler Kurz.
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von Hinterbliebenen von Opfern des Kundus Luftangriffs nicht zur Entscheidung angenommen. Es ließ dabei aber durchblicken, dass Schadensersatzansprüche grundsätzlich bestehen könnten.
Bei mehreren Schafen soll es wegen eines Wolfsangriffs zu Fehlgeburten gekommen sein. Entschädigt werden müssen die Tierhalter dafür aber nicht, so das Schleswig-Holsteinische OLG. Dem Land sei nichts vorzuwerfen.
Der österreichische Ferienort Ischgl wurde im Frühjahr zu einem Synonym eines unkontrollierten Coronavirus-Ausbruchs. An der Reaktion der Behörden hagelte es Kritik. Nun gibt es erste Schadensersatz-Klagen, auch von deutschen Touristen.
Hat die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem VW-Skandal Amtspflichten verletzt? Das LG Stuttgart findet: Nein. VW-Käufer haben keine Schadensansprüche gegen Deutschland.
Die Anlegerschutzkanzlei Tilp hat nach eigenen Angaben die Finanzaufsicht Bafin verklagt - wegen Amtsmissbrauchs im Fall Wirecard. Finanzminister Scholz hat unterdessen angekündigt, die Behörde neu aufzustellen.