Nachdem ein Strafgefangener eine rechtswidrige Durchsuchung erdulden musste, wurde ihm auch noch eine angemessene Entschädigung hierfür versagt. Nun hatte er vor dem BVerfG Erfolg: Das Fachgericht habe die Bedeutung der EMRK verkannt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft führte 2016 eine Razzia im Bordell "Artemis" durch und berichtete darüber in "reißerischer" Weise auf einer Pressekonferenz. Das Bordell verklagte das Land nun erfolgreich auf Zahlung von 100.000 Euro.
Ein Messdiener fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für das durch sexuelle Gewalt erlittene Leid. Nun erklärte das LG Köln das Amtshaftungsrecht für eindeutig anwendbar und geht von der Begründetheit der Klage aus.
Ein vom Dieselskandal betroffener Audifahrer wollte von der BRD Schadensersatz haben, weil sie eine fehlerhaft Typengenehmigung erteilt und entsprechendes Unionsrecht nicht hinreichend umgesetzt habe. Das lehnte der BGH nun ab.
Obwohl zwei Frauen noch früher als empfohlen am Flughafen eintrafen, haben sie wegen langer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpasst. Der Bund muss ihnen nun Schadensersatz zahlen, findet das OLG.
Der Bundeswehrlehrgang "Führer eines Jagdkommandos" ist wahrlich kein Vergnügen: Sengende Hitze, zehn Kilo Gepäck - ein nun klagender Soldat kollabierte. Eine Amtspflichtverletzung sieht das LG Bonn jedoch nicht.
Die Bundesrepublik haftet nicht im Dieselskandal. Bei der Erteilung und Überwachung der Typengenehmigung von VW-Dieseln ist es laut OLG Koblenz zu keinem Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes gekommen, das die Haftung auslösen könnte.
Wenn fehlerhafte Gesetze den Bürger Geld kosten, muss der Staat ihn dafür nicht entschädigen, sagt der BGH. Ein Urteil zur Mietpreisbremse, das aber auch in anderen Bereichen relevant werden könnte.